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F.A.Q. - Häufig gestellte Fragen


Ich brauche ein polizeiliches Führungszeugnis. Wo kann ich das bekommen?

Ein polizeiliches Führungszeugnis wird grundsätzlich nicht bei der Polizei, sondern im Bundeszentralregister in Berlin ausgestellt. Beantragt werden kann es bei den Stadt- oder Gemeindeveraltungen, die für Ihren Wohnort zuständig sind.

In einem Führungszeugnis werden eventuelle Vorstrafen angeführt. Nähere Informationen zum Führungszeugnis finden sich unter der www.bundeszentralregister.de.

 

Wie kann ich mich gegen so genannte SPAM-Mails mit unerwünschter Werbung wehren?

SPAM - die vier Buchstaben stehen für "Send Phenomenal Amounts of Mail". Im Internet sind dies Werbemails, die an viele Internet-Nutzer gleichzeitig versandt werden. Alles Erdenkliche wird angeboten, aber das allein ist keine Straftat.

Strafbar wird die Sache aber bei Angeboten pornografischen Inhalts. Kommen derartige Angebote aus dem Ausland - in vielen Ländern der Welt ist der Versand von Pornografie nicht strafbar - , ist es im Gegensatz zur Herkunft aus Deutschland etwas anders. Dies stellt einen Verstoß gegen Strafrechtsnormen dar. Derartige Sachverhalte können ebenso wie auch andere Werbeangebote mit strafbaren Inhalten bei der örtlichen Polizeibehörde angezeigt werden.

 

Was muss ich tun, wenn ich kinderpornografische Bilder im Internet finde?

Werden Ihnen als Internetnutzer Fotos mit kinderpornografischem Inhalt unaufgefordert zugesandt - als E-Mail oder im Chat -, sollten Sie die Bilder auf einer Diskette speichern und ünverzüglich an Ihre nächste Polizeidienstelle übergeben. Oder aber Sie senden die Daten per Mail an eine im Internet angegebenen Polizeidienststellen über das elektronische Polizeirevier.

Ein wichtiger Hinweis: Danach sollten Sie umgehend die Bilder von der eigenen Festplatte löschen, damit Sie nicht in den Verdacht einer eigenen Beteiligung geraten. Ebenso sollten Sie sich verhalten, wenn Sie beim Surfen im Internet auf derartige Darstellungen stoßen. Auch dann informieren Sie bitte Ihre nächste Polizeidienststelle und geben Sie die Netzadresse oder Newsgruppe sowie Absender und Titel des Artikels zu notieren und ebenfalls der Polizei mitzuteilen.

 

Für mich wurde eine MPU angeordnet. Mit welchen Maßnahmen und Kosten muss ich rechnen?

Erwischt am Steuer mit 1,8 Promille. Deftige Geldstrafen folgen, ein paar Punkte in Flensburg, der Führerschein ist einen Monat unter Verschluss. Nun gut, die Zeit heilt alle Wunden und rückgängig machen kann man die Sache sowieso nicht.

Doch ein halbes Jahr später kommt erneut Post von der Straßenverkehrsbehörde mit der Auflage, an einer medizinisch-psychologischen Untersuchung teilzunehmen. Der im Volksmund oft zitierte ?Idiotentest? ist keine Willkürmaßnahme der Behörde und wie oft kritisiert auch keine Abzocke, um öffentliche Kassen zu füllen.

Wer wissentlich mit über 1,6 Promille Alkohol am Steuer ertappt wird, bei dem bestehen ernsthafte Zweifel, ob er überhaupt geeignet ist, mit der nötigen Verantwortung ein Fahrzeug zu führen. Schließlich ist niemand niemals ganz allein auf der Straße und gefährdet nicht nur sich selbst, sondern auch andere Personen. Alte Leute, Kinder und auch alle anderen geraten durch derart unverantwortliches Handeln in Lebensgefahr. Was Alkohol am Steuer bewirkt, ist hinlänglich bekannt. Daher muss jemand, der mehrere Gläser über den Durst getrunken hat und dann auch noch in sein Auto steigt, mit drastischen Sanktionen rechnen.

Wann wird eine MPU angeordnet?

Alkoholvergehen im Straßenverkehr stehen an erster Stelle. Auch ein Fahrerlaubnisbewerber, bei dem ernsthafte Bedenken zum Führen eines Fahrzeuges bestehen, muss sich dem Test unterziehen.

Bei Fahranfängern in der Probezeit erfolgt bei Verkehrsvergehen die Anordnung der MPU, die Probezeit verlängert sich auf vier Jahre.

Wer in Flensburg mehr als 18 Punkte auf dem ?Konto? hat oder bei dem Anhaltspunkte bestehen, dass er äußerst aggressiv im Straßenverkehr reagiert, auch der muss zum Test.

Arzneimittel- und Betäubungsmittelmissbrauch am Steuer sind weitere Gründe.

Was wird bei der MPU gemacht?

Der konkrete Gegenstand des Tests, der im allgemeinen mehrere Stunden dauert, hängt vom Umstand des Geschehens ab, warum die MPU angeordnet wurde. Wie der Name schon sagt, werden körperliche (medizinische) und geistige (psychologische) Fähigkeit auf den Prüfstand gestellt.

Im medizinischen Teil der Untersuchung geht es um den allgemeinen Gesundheitszustand. Bewegungsapparat und Nervensystem, Reaktionsfähigkeit und Belastbarkeit werden untersucht. Besteht der Verdacht auf Alkohol- und Drogenabhängigkeit, werden Laboruntersuchungen vorgenommen. Auch Fragen zu seinem Alkoholkonsum wird der Betroffene beantworten müssen.

Offen und ehrlich muss das Gespräch im psychologischen Teil verlaufen. Lebenslauf, Beruf, Elternhaus, Ausbildung, Familienstand, Kinder, finanzielle Verhältnisse und auch Trinkgewohnheiten werden eine Rolle spielen. Das Gespräch mit einem Psychologen wird um die 20 bis 30 Minuten dauern. Beschränkt es sich auf die kurze Zeit von nur 10 Minuten, ist eine eher negative Begutachtung zu erwarten.

Welche Kosten sind zu erwarten?

Die ganz konkreten Kosten hängen von den jeweiligen Umständen des Einzelfalles ab. Es kann aber von durchschnittlich 400 Euro ausgegangen werden, Wer natürlich mehrere Delikte zu verantworten hat, wird mehr zahlen müssen.

Aber auch das ist noch nicht alles. Wer gut durch den Test kommen will, sollte sich darauf vorbereiten, etwas durch eine verkehrspsychologische Beratung. Dazu gibt es eine Vielzahl von Angeboten, doch auch die vorbereitende Maßnahme wird um die 300 bis 400 Euro verschlingen.

Schließlich und endlich kann das Testergebnis so ausfallen, dass der Verkehrssünder einen zusätzlichen Nachschulungskurs absolvieren muss. In einem solchen Fall muss eine Nachschulung nachgewiesen werden. Die Preise für die entsprechenden Kurse liegen bei 300 Euro.

Fazit. Die Anordnung einer MPU zieht immense Kosten nach sich - außer der eigentlichen Strafe. Das sollte für jeden Verkehrsteilnehmer Anlass genug sein, über sein Fahrverhalten erstens nachzudenken und zweitens etwaige Defizite auszuschalten - und zwar für immer.

 

Ich bin in einen Verkehrsstau geraten, der Verkehr rollt aber langsam. Darf ich trotzdem mit dem Handy telefonieren?

Wer im Stau steht und jemanden über seine Verspätung informieren will oder muss, darf das Handy benutzen. Aber: Motor abstellen. Wird Stopp and go gefahren, auch dann ist das Handy am Ohr verboten. Das gleiche gilt an Bahnübergängen: Ist der Motor aus, darf telefoniert werden.

Die Strafe, wird jemand mit dem Handy am Ohr erwischt - dabei ist es unerheblich, ob er wirklich telefoniert hat oder nicht - wird folgen: Für ein verbotenes Telefonat im Auto fallen 40 Euro Geldbuße an, für ein Gespräch während des Radfahrens 25 Euro.

 

Wie muss ich mich bei einer Verkehrskontrolle verhalten?

Wenn die Polizei eine normale Verkehrskontrolle durchführt, dann muss sie einkalkulieren - das haben Vorfälle in der Vergangenheit bewiesen - das dies von seiten der kontrollierten Bürger nicht in jedem Falle völlig gefahrlos ablaufen kann. Nach Mordanschlägen in der Vergangenheit auf Polizeivollzugsbeamte bittet die Polizei die Bürger um Verständnis für Maßnahmen zur Eigensicherung. Damit bei Verkehrskontrollen keine Missverständnisse aufkommen, sollten Sie folgendes beachten: Nicht abrupt bremsen oder anhalten, keine hastigen oder unvorhersehbare Bewegungen ausführen, fassen Sie nicht übereilt in Bekleidung, in Taschen oder in das Handschuhfach. Hantieren Sie nicht versteckt im Auto und ergreifen Sie keine gefährlich wirkenden Gegenstände. Befolgen Sie unbedingt die Anweisungen der Polizeibeamten und schalten Sie die Innenbeleuchtung Ihres Wagens ein. Legen Sie nach dem Anhalten die Hände sichtbar auf das Lenkrad. Sollten Sie Waffen oder tatsächlich gefährliche Gegenstände bei sich führen, so teilen Sie das der Polizei mit. Sagen Sie, dass Sie in die Taschen greifen, um die Ausweispapiere herauszunehmen.

 

Ich bin von der Polizei wegen angeblichem zu langsamen Fahren auf einer Bundesstraße belangt worden. Mit welchen Konsequenzen muss ich rechnen?

Wer auf einer Bundesstraße - 100 km/h sind erlaubt - vor sich "hintuckelt" und die Straße zudem stark befahren ist, wird irgendwann merken, dass sich der Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug immer mehr vergrößert und der "Hintermann" schon fast an Ihrer Stoßstange "hängt".

Plötzlich: Eine grüne Uniform auf der Straße, eine Polizeikelle und Stopp wird angezeigt. Doch dann hinter ihr Blaulicht und Signal eines Streifenwagens. Sie werden zum Halten gezwungen. Sie seien mit gerade mal 40 km/h gefahren, das sei zu langsam und nicht dem fließenden Verkehr angepasst. Und damit haben Sie eine Ordnungswidrigkeit begangen. Alle folgenden Fahrzeuge konnten nicht überholen bei starkem Gegenverkehr und mussten sich der "Tuckelei" anpassen. Sie werden belehrt, dass Sie wesentlich langsamer gefahren als erlaubt und haben damit den Verkehr ebenso behindert wie jemand, der zu schnell fährt.

Immerhin wird auch für diese falsch verstandene "Vorsichtsmaßnahme" ein Bußgeld in Höhe von 20 Euro fällig.

 

Ich habe gehört, dass sogenannte Raser und Drängler künftig härtere Strafen zu erwarten haben. Ist das wirklich so und welche sind das?

Am 14. Juli 2003 sterben eine junge Frau und ihr kleines Kind auf der Autobahn. Ein rasanter Drängler fuhr dicht auf das Fahrzeug der jungen Mutter auf. Diese erschrak, veriss das Lenkrad und knallte fast ungebremst gegen einen Baum. Der Raser flüchtet, die junge 21jährige Lehrerin und ihr 2-jähriges Kind sterben am Unfallort.

Ohne Zweifel - dafür braucht man nicht die täglichen Unfallmeldungen aus den Medien, wird in Deutschland zunehmend schneller, risikoreicher, aggressiver gefahren.

Doch Stress und Zeitdruck sind Ausreden, Menschenleben sind in Gefahr und so manches Mal ausgelöscht in Sekunden. Aufblenden auf der Überholspur, sogar Hupen, Drohen und die allseits bekannten Zeichen unter Kraftfahrern zeigen: Manchem kann es gar nicht schnell genug gehen, sich seinen Platz oder den für andere als letzte Ruhestätte auszusuchen.

Es war ein Gebot der Zeit, sich Gedanken zu machen, dem Krieg auf den Straßen Einhalt zu gebieten. Ergebnis: Die Bußgelder werden empfindlich angehoben und die Polizei wird künftig ein Auge mehr auf den Verkehr an den Stellen haben, wo Rasen und Drängeln zur Unsitte geworden ist. Geldstrafen - das sollte sich jeder Verkehrsteilnehmer in Ruhe durchdenken - sind bei echten Vergehen auch keine Abzocke, um die Kassen der Polizei zu füllen, sondern sie sollen abschrecken: Je mehr man für einen solchen Fehltritt berappen muss, desto schmerzhafter wird die Sache. Und man überlegt sich beim nächsten Mal, ob man das Geld nicht besser für andere Sachen verwenden kann und lieber vernünftig fährt.

Immerhin werden für entsprechende Verkehrsvergehen Strafen zwischen 40 und 250 Euro fällig.

Für den Abstand zum Vordermann gilt eine Faustregel: Immer er halbe Tachowert. Wer als mit 80 km/h fährt, sollte 40 Meter Abstand zum vorausfahrenden Fahrzeug halten.

 


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